| Gegenstand | Der Erwerb, das Halten und Verwalten von eigenem Vermögen, insbesondere auch von Beteiligungen an in- und ausländischen Gesellschaften jeder Art und von sonstigen eigenen Vermögenswerten. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz und der Gewerbeordnung, sind ausdrücklich nicht Gegenstand des Unternehmens. |