| Gegenstand | Förderung von Kunst und Kultur. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch eigene kulturelle Veranstaltungen z.B. Theater- und Tanzaufführungen, Konzerte, Lesungen usw., gemeinsame kulturelle Veranstaltungen mit anderen gemeinnützigen Körperschaften, eigene Kunstausstellungen (keine Verkaufsveranstaltungen) mit Führungen für Interessierte. |