| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, insbesondere die Anlage in Termingeschäfte, Vermögensanlagen sowie der Erwerb, das Halten und die Verwertung von Finanzinstrumenten aller Art, nicht für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis seitens einer Aufsichtsbehörde nach dem Kreditwesengesetz (KWG) und dem Kapitalanlagegesetz (KAGB) bedürfen. |