Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhiffe und des Wohlfahrtswesens. Darüber hinaus fördert die Gesellschaft mildtätige Zwecke durch Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. Die Gesellschaft verfolgt ihre gemeinnützigen Zwecke insbesondere durch den Betrieb und Unterhaltung von therapeutischen Wohngruppen, betreutem Einzelwohnen und ähnlichen Hilfseinrichtungen für psychisch und/oder suchterkrankte Erwachsene und ambulante und stationäre Hilfen zur Erziehung, für Eltern, Kinder und Jugendliche auf der Grundlage der Kinder und Jugendhilfegesetzgebung, die dem Wohl des Kindes dienen. Ebenso fördert und erschafft die Gesellschaft Beschäftigungs- und Arbeitsmöglichkeiten für seelisch und/oder geistig behinderte Menschen, da dies sehr wichtig für rehabilitative Prozesse ist. Die Gesellschaft will durch diese Zweckverwirklichungen Menschen jeden Alters bei der Bewältigung von Lebenskrisen und bei psychiatrischer Erkrankung und Suchterkrankung durch Entwicklung und Angebot geeigneter Hilfen unterstützen.