Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Erwerb, Veräußerung sowie Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen sowie Verwaltung eigenen Vermögens. Die Tätigkeiten erfolgen ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG) und Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB).