Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Der Erwerb, die Verwaltung, die Vermietung und Verpachtung von Grundeigentum sowie die Gründung, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem KWG sowie die sonstige Verwaltung des eigenen Vermögens sowie die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.