Die Mitglieder der Geschäftsführung sind stets berechtigt, die Gesellschaft alleine zu vertreten. Die Geschäftsführung der Gesellschaft besteht aus dem Präsidenten (Président) und zwei stellvertretende Generaldirektoren (Directeur général délégué).
Prokura gemeinsam mit dem ständigen Vertreter für die Tätigkeit der Zweigniederlassung oder mit einem weiteren Prokuristen mit Beschränkung auf die Zweigniederlassung in Berlin mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Sie vertritt die Gesellschaft zusammen mit dem ständigen Vertreter für die Tätigkeit der Zweigniederlassung oder mit einem weiteren Prokuristen, beschränkt auf die Zweigniederlassung in Berlin mit der Befugnis Rechtgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand der Zweigniederlassung: Alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit folgenden Zahlungsdiensten: Eröffnung und Schließung von Zahlungskonten; Dienstleistungen zur Ermöglichung der Einzahlung von Bargeld auf ein Zahlungskonto und Verwaltung eines Zahlungskontos, Dienstleistungen zur Ermöglichung der Abhebung von Bargeld von einem Zahlungskonto und Verwaltung eines Zahlungskontos; Ausführung von Zahlungsvorgängen. Finanzanlageberatung, Bankgeschäfte und Finanzakquise, Vermittlung von Versicherungen, Vermittlung von Bankgeschäften und von Zahlungsdiensten. Die Zweigniederlassung darf grundsätzlich alle Handels-, Finanz-, Industrie-, Wertgegenstands- und Grundstücksgeschäfte betreiben, die ihren Gegenstand unmittelbar oder mittelbar betreffen oder die kann ihre Erweiterung und Entwicklung erleichtern.