| Gegenstand | Halten und Verwalten sowie die Verwertung eigenen Vermögens, im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss von genehmigungspflichtigen Tätigkeiten, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). |