| Gegenstand | Die Wahrung freischaffender Berufsaufgaben gemäß § 1 und § 2 des Berliner Architekten- und Baukammergesetzes (nachfolgend: "ABKG"), insbesondere Erbringung von gestaltenden, baukünstlerischen, technischen, ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Planungsleistungen von Bauwerken, Siedlungen und Städten und allen artverwandten Leistungen. |