| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Umwelt- einschließlich des Klimaschutzes und die Förderung von Wissenschaft und Forschung im Bereich Klimawandel und nachhaltiger Entwicklung.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Planung, Vorbereitung und Umsetzung von allgemeinen Tätigkeiten und einzelnen Projekten mit dem Ziel, den weltweiten Wandel zu einer kohlenstoffarmen und klimaresistenten Wirtschaft zu unterstützen. In Zusammenarbeit mit lokalen und globalen Agenturen und Spendern will die Gesellschaft mit ihren Aktivitäten in den Bereichen Forschung, Multi-Stakeholder-Engagement und Entwicklungsprojekten und -programmen zum Klimaschutz (Emissionsminderung und Anpassung an den Klimawandel) beitragen und eine nachhaltige Entwicklung fördern.
Die Gesellschaft wird ihren Zweck, zum Klimaschutz und einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen, sowie die Wissenschaft und Forschung in diesem Themenbereich zu fördern, erfüllen, indem sie sich auf die folgenden Aktivitäten konzentriert, die dem öffentlichen Wohl dienen:
a) Die Förderung der Wissenschaft und Forschung im Themenbereich nachhaltiger Entwicklung und Klimaschutz erfolgt durch die Durchführung und Leitung von Forschungsaktivitäten wie Wissensgenerierung und -verbreitung, angewandte Umweltforschung und Politikanalyse, Bildungs- und Wissenstransferprojekte, die praktische Projekte und konkrete Handlungsvorschläge liefern, welche einen bedeutenden Beitrag zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung und Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten in der Öffentlichkeit leisten. Die hieraus gewonnenen Forschungsergebnisse werden zeitnah veröffentlicht.
b) Die Förderung des Umwelt-, insbesondere des Klimaschutzes wird durch die Konzeption und Durchführung einer Reihe von Initiativen von
Multi-Stakeholder-Engagement, die öffentliche und private Akteure beinhalten, um den Austausch von Fachwissen zu erleichtern und gemeinsame Maßnahmen für nachhaltige Entwicklung und Klimawandel zu formulieren, erreicht.
c) Die Umsetzung von Umwelt- und Klimaschutzprojekten sowie Aktivitäten im Bereich nachhaltiger Entwicklung wird außerdem durch folgende Maßnahmen gefördert: Leiten von oder Beitragen zu Projekten oder Programmen, die von öffentlichen Einrichtungen oder Philanthropen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit mit dem Schwerpunkt Klima finanziert werden. Projekte beziehen sich auf Initiativen, die sich über mehrere Monate bis zu zwei bis drei Jahre erstrecken und spezifische, definierte Ziele verfolgen. Programme beziehen sich auf Initiativen, die sich über mehrere Jahre erstrecken und oft mehrere Aktivitäten und Projekte mit jeweils eigenen Zielvorgaben umfassen. Hiervon erfasst sind beispielsweise die Beantwortung von Ausschreibungen von öffentlichen und philanthropischen Organisationen der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) des wie beispielsweise der GIZ und der KfW u.a. im Bereich Bundesumweltministeriums (BMU), Programmen Klimaschutz und nachhaltiger Entwicklung. Außerdem gehören hierzu Programme in allen Weltregionen zu Klimaschutz und nachhaltiger Entwicklung, wie z.B. Projekte zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen, zur Anpassung an den Klimawandel, zu Land- und Waldschutz, die von verschiedenen öffentlichen oder philanthropischen Geldgebern finanziert werden. |