| Gegenstand | Die gestaltende, baukünstlerische, technische, ökologische, soziale und wirtschaftliche Planung von Bauwerken, Siedlungen und Städten unter besonderer Beachtung der die Sicherheit der Nutzer und der Öffentlichkeit betreffenden Gesichtspunkte. Die Beratung, Betreuung und Vertretung in allen die Planung, Ausführung und Überwachung eines Vorhabens betreffenden Angelegenheiten. Sachverständigen-, Lehr-, Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie sonstige Dienstleistungen bei der Vorbereitung und Steuerung von Planungs- und Baumaßnahmen, bei der Nutzung von Bauwerken sowie die Wahrnehmung der damit verbundenen sicherheits- und gesundheitstechnischen Belange. Die Ausarbeitung städtebaulicher Planungen sowie die Mitwirkung an der Landesplanung und der Raumordnung. Die Gesellschaft achtet bei der Berufsausübung die geltenden Berufspflichten. |