| Gegenstand | Das Halten und Verwalten von eigenem Vermögen, insbesondere die Beteiligung an Unternehmen jeglicher Rechtsform im In- und Ausland und Immobilien, jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz, dem Kapitalanlagegesetzbuch oder dem Rechtsdienstleistungsgesetz bedürfen. |