Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Anlagenvermittlung im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 3 WplG und die Anlagenberatung im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 4 WplG als vertraglich gebundener Vermittler nach § 3 Abs. 2 WplG unter Namen und Rechnung des Finanzdienstleisters und damit verbundene Leistungen.