Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Der Handel, inklusive Onlinehandel, mit Lebensmitteln und anderen Produkten wie etwa Haushaltsgeräten und Textilwaren, sowie die Lieferung solcher Waren an den Kunden.