| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten, die Verwaltung, Entwicklung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen, Immobilien und grundstücksgleichen Rechten, sowie von anderen Vermögensgegenständen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind ausgeschlossen. |