| Gegenstand | Die Unternehmensberatung, die Verwaltung eigenen Vermögens, die Anlage des Gesellschaftsvermögens in Finanzinstrumente aller Art insbesondere der Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte sowie alle im Zusammenhang damit stehende Maßnahmen und Handlungen, jeweils unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz, dem Kapitalanlagegesetzbuch oder dem Rechtsdienstleistungsgesetz bedürfen. |