| Gegenstand | Erwerb, Verwaltung und Verwertung eigenen Immobilienbesitzes, soweit nicht erlaubnispflichtig und ausdrücklich nicht als Dienstleistung für Dritte. Zudem Erwerb, Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen und Vermögensanlagen aller Art, ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und ausdrücklich nicht als Dienstleistung für Dritte und soweit hierfür keine behördlichen Genehmigungen erforderlich sind sowie unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz. |