| Gegenstand | Der Erwerb von Grundbesitz, die Verwaltung eigener und fremder Immobilien, die Verwertung eigener Immobilien sowie die Verwaltung von eigenen Beteiligungen an anderen Unternehmen ausschließlich im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht im Namen und auf Rechnung Dritter und unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), bedürfen. |