| Gegenstand | Die Beratung von Bauträgern, der Handel und Vertrieb von Baustoffen, An- und Verkauf sowie Vermietung von Immobilien und vorbereitende Buchhaltung. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere solche nach § 34c GewO, werden erst nach Erteilung einer entsprechenden Erlaubnis ausgeübt. |