Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Der Erwerb, die Veräußerung sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Tätigkeiten erfolgen ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG) und Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG).