Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristenmit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristenmit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Der Erwerb, die Bebauung, die Verwaltung und die Veräußerung von Grundstücken einschließlich aller damit im Zusammenhang stehender Geschäfte sowie die Übernahme von Geschäftsbesorgungen, Beratungs- und Dienstleistungen für die Besorgung von Geschäftsführungen für andere Gesellschaften, zu welchem Zweck die Gesellschaft Tochtergesellschaften gründen, Zweigniederlassungen errichten und Beteiligungen erwerben kann, insbesondere an Objektgesellschaften, sowie ihren Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise durch Tochtergesellschaften ausüben kann.