| Gegenstand | Der Erwerb, das Halten, die Veräußerung und das Verwalten von Unternehmensbeteiligungen, Patenten, immateriellen Wirtschaftsgütern, Immobilien und grundstücksgleichen Rechten sowie von anderen Vermögensgegenständen sowie die Verwaltung bestehender und noch zu erwerbender Beteiligungen sowie die Tätigkeit als geschäftsleitende Holdinggesellschaft. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann sich insbesondere an anderen Unternehmen, auch wenn sie einen anderen Unternehmensgegenstand haben, beteiligen, sie erwerben, sie gründen, die Geschäftsführung für solche Unternehmen übernehmen sowie die Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und Unternehmensverträge abschließen. |