Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Das Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte. Die Gesellschaft darf zudem Beratungs- und alle sonstige Dienstleistungen, die dem Geschäftszweck dienen, erbringen.