Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Errichtung, der Erwerb, der Betrieb, einschließlich der Verwaltung und Verpachtung von Immobilien, insbesondere von Hotelbetrieben sowie sonstiger gewerblicher Immobilien, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten und deren Veräußerung oder sonstige Verwertung und entsprechende Vermittlung einschließlich der Tätigkeit als Immobilienmakler gemäß § 34 c Gewerbeordnung.