Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratung in Vermögensanlagen. Tätigkeiten nach § 34c Gewerbeordnung (GewO) sind ausgeschlossen. Ebenso sind ausgeschlossen Tätigkeiten, die nach dem Rechtsberatungsmißbrauchsgesetz, dem Steuerberatungsgesetz, der Wirtschaftsprüferordnung oder nach einer sonstigen Rechtsvorschrift einer Genehmigung bedürfen oder bestimmten Berufen vorbehalten sind.