| Gegenstand | Die Verwaltung und Entwicklung des eigenen Vermögens sowie von Finanzbeteiligungen, des Vermögens ihrer Tochterunternehmen, durch Verwaltung in Finanzinstrumenten und der Erbringung von Finanzdienstleistungen innerhalb der Unternehmensgruppe (Konzernprivileg, § 2 Abs. 1 Nr. 7 und § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 5 Kreditwesengesetz (KWG)), die Beteiligung an anderen Unternehmen jeglicher Art, der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Kapitalbeteiligungen; der Erwerb, das Halten, Vermieten, Entwickeln, Erstellen, Verwalten und Veräußern von eigenen Immobilien, weiter die Verwaltung von fremden Liegenschaften (Facility-Management) und die Bewirtschaftung von fremden Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen; der An- und Verkauf von Häusern, Wohnungen, Gewerbeobjekten und Grundstücken für eigene Rechnung unter Verwendung von eigenen Vermögenswerten, Planung, Projektierung, Vermittlung von Bauaufträgen. Genehmigungspflichtige Geschäfte werden nicht ausgeführt. |