| Gegenstand | Treuhanddienstleistungen für Kommanditgesellschaften, jeweils unter Ausschluss von gemäß dem Kreditwesengesetz, dem Kapitalanlagegesetzbuch oder anderen Vorschriften erlaubnispflichtigen Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften
berechtigt, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann sich auch an gleichartigen Unternehmen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Verwaltungsdienstleistungen für diese erbringen. |