Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Projektierung, die Planung, die Konstruktion, der Vertrieb, die Ausstattung, die Energieversorgung und die Instandhaltung von nachhaltigen Gebäuden sowie der Erwerb, die Verwaltung und der Verkauf von Grundstücken und Immobilien.