Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Entwicklung und der Betrieb einer digitalen Plattform zum Zweck der Zurverfügungstellung und Vertrieb von non-fiktionalen, nicht-werblichen Inhalten im journalistischen Bereich ausgenommen Rechts-, Versicherungs-, Steuer- und Anlageberatung, jeweils im Zusammenhang mit Kauf und Verkauf von journalistischen, medialen Erzeugnissen (Text, Bild, Ton und Bewegtbild), und Zurverfügungstellung entsprechender Informationen, auch über das Internet, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte soweit keine gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen erforderlich sind.