| Gegenstand | Das Verwalten von europäischen Risikokapitalfonds (EuVECA) sowie die Beteiligung und Geschäftsführung an von ihr verwalteten europäischen Risikokapitalfonds (EuVECA), einschließlich der Beteiligung an diesen als geschäftsführender Gesellschafter. Die Tätigkeiten des Unternehmens erfolgen auf Grundlage und im Umfang einer Registrierung als Verwalter eines qualifizierten Risikokapitalfonds gemäß Art. 14 Verordnung (EU) Nr. 345/2013 (EuVECA-VO).
Die Gesellschaft darf sich außerdem an Unternehmen beteiligen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist.
Die Gesellschaft darf keine Tätigkeiten erbringen, die Dienstleistungen oder Nebendienstleistungen gemäß § 20 Abs. 2 oder 3 KAGB sind.
Die Gesellschaft darf Geschäfte zur Anlage ihres eigenen Vermögens betreiben.
Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben. |