Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der nachhaltige Vermögensaufbau durch langfristige Investitionen. Dabei werden ausschließlich Einlagen der Gesellschafter investiert. Die Gesellschaft sammelt kein Kapital von Dritten und wird keine weiteren Anleger aufnehmen.