Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung, Betrieb und Vermarktung von mobilen Anwendungen, Internetportalen und Websites sowie das Ausführen von Dienstleistungen im Bereich Design, visuelle Kommunikation, Fotografie und Video