| Gegenstand | Ankauf, Erstellung, Entwicklung, Vermietung, Verwaltung und Verkauf von Immobilien mit Ausnahme von Bauträgergeschäften; Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume im Sinne des § 34 c Abs. 1 Nr. 1 Gewerbeordnung, jedoch soweit erforderlich nur auf der Grundlage der entsprechenden Erlaubnis. |