| Gegenstand | Der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen und Gesellschaften.
Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Handlungen und Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar zur Förderung des vorstehenden Unternehmensgegenstandes geeignet sind. Tätigkeiten, die einer behördlichen Genehmigung, insbesondere nach GewO, KWG und KAGB bedürfen, werden nicht ausgeübt. |