| Gegenstand | Das Halten und Verwalten eigenen Vermögens, das Eingehen und das Halten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte, sowie die Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen, jeweils unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz, dem Kapitalanlagegesetzbuch, dem Wertpapierhandelsgesetz oder dem Rechtsdienstleistungsgesetz bedürfen. |