Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Online-Handelsgeschäfte, die Erstellung von EDV-Systemen zur Organisation und Abwicklung des Online-Handels und damit verbundene Online-Zahlungen, ferner die Management- und IT-Beratung. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind ausgeschlossen.