Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Immobilien, die Beratung im Zusammenhang mit dem Erwerb, dem Eigentum, der Anmietung und der Veräußerung
von Immobilien und alle Geschäfte, die dem Unternehmenszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.