Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gründung von Unternehmen, der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Gesellschaften im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte sowie die Verwaltung eigener Vermögenswerte. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten sowie Tätigkeiten der Rechts-, Steuer- und Anlageberatung werden ausgeschlossen.