| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist a) die Förderung der Bildung, b) die Förderung des Völkerverständigungsgedankens, c) die Förderung von Kunst und Kultur
d) die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
a) die Konzeption, Organisation und Durchführung von Bildungsprojekten und Trainings zum Kultur- und Sprachaustausch insbesondere zwischen den europäischen Ländern und angrenzenden Regionen; b) die Konzeption, Organisation und Durchführung von Kulturprojekten (Theater, Konzerte, Ausstellungen und sonstige sowie hybride Formate), die von Kulturschaffenden aus verschiedenen Ländern, Herkunftsregionen und Kulturkreisen gemeinsam entwickelt und umgesetzt werden; c) der Aufbau und das Betreiben eines Kontakt- und Informationsnetzwerks für Menschen und Institutionen, die sich für den internationalen Kultur- und Sprachaustausch einsetzen, über das fachliche Informationen und Kooperations- und För-derangebote verbreitet werden; d) Die Verbreitung von Informationen zur Förderung des internationalen Kultur- und Sprachaustauschs durch die Erstellung von analogen und digitalen Publikationen wie z.B. Leitfäden, Toolkits etc. |