| Gegenstand | Die Gründung, der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Verfügung über Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die sonstige Verwaltung eigenen Vermögens, beispielsweise in Form des Erwerbs, Haltens, Verwaltens und Verfügens über unternehmerische Beteiligungen und über Immobilien und Grundvermögen aller Art. Die Gesellschaft kann Gesellschaftsanteile treuhänderisch halten und Komplementärin einer vermögensverwaltenden Kommanditgesellschaft sein. Genehmigungspflichtige Geschäfte gehören nicht zur Tätigkeit der Gesellschaft. |