| Gegenstand | Erwerb, Halten und die Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen im In- und Ausland, jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte, sowie die Erbringung von Beratungs- und anderen Dienstleistungen in diesem Zusammenhang.
Tätigkeiten, welche einer behördlichen Erlaubnis, Genehmigung, Zulassung o. ä. (zusammenfassend "öffentlich-rechtlicher Vorbehalt") bedürfen, sind nicht Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft - und zwar unabhängig davon, ob der öffentlich-rechtliche Vorbehalt personen- oder sachbezogen ist. |