Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die erlaubnisfreie Beratung, Planung, Entwicklung, Testung und Wartung zu und von IT-Systemen und IT-Prozessen, insbesondere im Bereich der Software-Entwicklung und der Spiele-Entwicklung.