Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Gründung und der Betrieb von Einrichtungen zur ambulanten medizinischen Versorgung im Bereich der zahnärztlichen und ärztlichen Behandlung. Dies umfasst insbesondere auch die Gründung und den Betrieb Medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 Abs. 1 SGB V.