| Gegenstand | (1) Einführung, Verbreitung und angewandte Forschung auf dem Gebiet von Lasertechnologien in der Medizin, Umwelt und Materialbearbeitung und der damit im Zusammenhang stehenden Meßtechnik/Informatik (im folgenden kurze Meßtechnik genannt) sowie die Erarbeitung von therapeutischen Leitlinien und Prozeßparametern.
(2) Die Gesellschaft kann auch den überwiegenden Teil oder ihre sämtlichen Mittel an eine andere private oder öffentlich-rechtliche Körperschaft, insbesondere der Freien Universität Berlin und der Technischen Universität Berlin, zur Durchführung gemeinnütziger Zwecke auf dem Gebiet der Medizintechnik bzw. Lasertechnik übertragen (§ 58 Nr. 1 AO). Die Gesellschaft kann auch einen Teil ihrer Mittel anderen europäischen Einrichtungen zuwenden, um dort Laserzentren in der Art der Gesellschaft aufzubauen. Hierzu sollen nach Möglichkeit und in erster Linie Drittmittel verwendet werden.
(3) Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck durch folgende Aufgaben:
- Veröffentlichung von allen relevanten Tätigkeitsergebnissen,
- Erarbeitung von Ausbildungsprogrammen und ihre Veröffentlichung,
- Durchführung von Ausbildung, Seminaren, Kongreßveranstaltungen auf dem Gebiet der Medizintechnik, Lasertechnik und Meßtechnik,
- Grundlegende Forschungstätigkeiten auf dem Gebiet der Medizintechnik, Lasertechnik und Meßtechnik
- Entwicklung der Normung auf dem Gebiet der Medizintechnik, Lasertechnik und Meßtechnik sowie die Erarbeitung von Sicherheitsstandards auf diesen Gebieten,
- Hilfestellung bei der Anwendung von Medizintechnik, Lasertechnik und Meßtechnik, insbesondere im Stadium ihrer Einführung bei der Ausbildung,
- Auf wissenschaftlichen Gebieten, die der Weiterentwicklung bedürften, kann die Gesellschaft ihre Forschungstätigkeit durch Annahme von Drittaufträgen durchführen; dies gilt nur insoweit, wie diese Drittaufträge unerläßlich für die inhaltliche Durchführung der
Forschungstätigkeit sind; eine Veröffentlichung auch dieser Forschungsergebnisse wird gewährleistet,
- Erstellung von Studien über die Verbreitung und Anwendung von Medizintechnik, Lasertechnik und Meßtechnik,
- Beratung von öffentlichen und privaten Rechtsträgern bei der Nutzung, Einführung und/oder Weiterentwicklung der Medizintechnik, Lasertechnik und Meßtechnik,
- Beteiligung an relevanten nationalen und internationalen wissenschaftlichen Einrichtungen auf dem Gebiet der Medizintechnik, Lasertechnik und Meßtechnik,
- Erarbeitung von Arbeitsunterlagen zur internationalen Verbreitung von wissenschaftlichen Erkenntnissen über die Medizintechnik, Lasertechnik und Meßtechnik,
- Organisation, Finanzierung und Durchführung von gemeinnnütziger Gemeinschaftsforschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Medizintechnik, Lasertechnik, Meßtechnik und verwandten Gebieten. |