Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Der Betrieb von Restaurants, die Herstellung, Vermarktung und der Vertrieb von Lebensmitteln, Speisen und Getränken, insbesondere mittels eines Lieferservices, die damit verbundene Entwicklung, der Betrieb und Verkauf von Technologieprodukten, die Erbringung von Beratungsdienstleistungen im Bereich Gastronomie, die Erbringung von Cateringservices, sowie damit verbundene Geschäfte. Andere erlaubnispflichtige Tätigkeiten als solche nach dem Gaststättengesetz bzw. Tätigkeiten für die eine andere behördliche Genehmigung erforderlich ist, sind ausgenommen.