Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Der Handel mit Immobilien, die Vermittlung von Immobilien und Finanzierungen sowie jeweils alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten gemäß § 34 c) GewO.