| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Verwaltung von Beteiligungen, einschließlich der Übernahme der Stellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin bei Gesellschaften gleich in welcher Rechtsform sowie die erlaubnisfreie Beratung zur Abwicklung von rechtlichen und kaufmännischen Fragestellungen und Übernahme der persönlichen Haftung in Gesellschaften der Gruppe, mit Ausnahme von Geschäften oder Tätigkeiten, die nach dem KWG einer Erlaubnis bedürfen. |