| Gegenstand | Zweck der gemeinnützigen Unternehmensgesellschaft ist die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich der Kunst und Kultur
der Erziehung, Volks- und Berufsbildung gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 7 AO und die Förderung von Kunst und Kultur gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 5 AO. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch folgende Maßnahmen: Entwicklung und Durchführung von Bildungsmaßnahmen über das Medium Bewegtbild
mit gesellschaftspolitischer Relevanz für verschiedene Altersgruppen: Videoproduktionen, Online-Workshops, Veranstaltungen.
Die Bildungsmaßnahmen folgen dem Ziel kritisches Denken anzuregen und ein Bewusstsein für Nachhaltigkeit in den Bereichen Medien, Kultur und Gesellschaft zu fördern, indem gendersensible, intersektionale und rassismuskritische Perspektiven sowie interkulturelle und politische Diskurse im Film durch eine diverse Besetzung vor und hinter der Kamera, stark gemacht werden. Die Filmproduktionen können als Lehr- und Fördermaterial im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, Erwachsenenbildung sowie in Bildungsinstitutionen eingesetzt werden. |