Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens und Verwaltung, Steuerung und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen, Unternehmensberatung sowie Produktion und Vermarktung von Lebensmitteln. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten, die dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG) unterliegen, werden nicht ausgeübt. Gegenstand ist des Weiteren die redaktionelle Beratung Dritter, Produktion von Film-und Tonerzeugnissen, Betrieb einer Werbeagentur sowie Erbringung von Beratungs- und Servicedienstleistungen, insbesondere SEO- und SEM-bezogenen Dienstleistungen einschließlich Gestaltung und Durchführung von Marketing-Maßnahmen aller Art.