Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens, sowie der Erwerb und die Verwaltung von Immobilien und die Beteiligung an anderen Gesellschaften, jeweils auf eigene Rechnung.